Großfeuerungsanlage

Großfeuerungsanlage
eine  Feuerungsanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt und mehr sowie bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen von 100 Megawatt und mehr. Nach der VO über Großfeuerungsanlagen vom 22.6.1983 (BGBl I 719) m.spät.Änd. werden an Errichtung und Betrieb von G. besondere Anforderungen gestellt und im Interesse des  Immissionsschutzes Emissionsgrenzwerte festgelegt. Messstellen zur Überwachung der Emissionen sind einzurichten.
- Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Lexikon der Economics. 2013.

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